Hygiene-Konzept

 

 

Ab dem 4. Dezember 2021 gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

 

Unsere Hygieneregeln werden wir in den nächsten Tagen entsprechend anpassen.

Wir hoffen, damit den Trainingsbetrieb so lange wie möglich aufrechterhalten zu können.

 

Wir sind traurig über diese Entscheidungen, aber hoffen, dass sie helfen, dass wir alle gesund bleiben.

 

Bleibt gesund!     

         Euer Vorstand

 

 

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Unsere Hygieneregeln in der AHA-Kurzfassung:

Abstand einhalten,

              Hände waschen und desinfizieren,

         Alltagsmasken tragen

Außerdem:

Regelmäßig lüften

Die Anwesenheit der Teilnehmer protokolieren

 

Wir hoffen, damit den Trainingsbetrieb so lange wie möglich aufrechterhalten zu können.

 

Bleibt gesund!     

         Euer Vorstand

Corona-Schutzverordnung

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO)
In der ab dem 4. Dezember 2021 gültigen Fassung

Datei: coronaschvo-ab-04.12.2021.pdf PDFCorona-Schutzverordnung

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Es finden keine Partys oder Feste

in unserem Vereinsheim statt.

 

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Hygieneplan und Verhaltensregeln für das Training des 

1. Rock 'n' Roll Club Düren e.V. 

Stand: 30.09.2021

 

  1. Der Eingang zum Vereinsheim ist der Haupteingang. Der Ausgang ist der Nebenausgang.
  2. Vor dem Betreten des Vereinsheims ist der Mund/Nasenschutz anzuziehen und muss im gesamten Vereinsheim korrekt getragen werden. Nur im Tanzraum darf dieser für die Trainingszeit abgelegt werden.
  3. Beim Betreten des Vereinsheims sind die Hände zu desinfizieren. Vor und nach dem Betreten des Tanzraumes sind die Hände zu desinfizieren.
  4. Jeder muss die Anwesenheit mit seinem Namen und Telefonnummer in die entsprechende Liste eintragen und mit seiner Unterschrift bestätigen.
    1. Auch Betreuungspersonen, z.B. der Kinder, müssen sich in die Liste eintragen.
    2. Die Trainer heften die Listen in einem speziellen Ordner ab, damit im Falle einer Infektion, eine Nachverfolgung der Kontakte durch das Gesundheitsamt erfolgen kann.
    3. Diese Listen werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen datenschutzkonform vernichtet.
    4. Eine Erfassung von Daten nach: „3G“ (genesen – geimpft - getestet) erfolgt nicht.
  1. Zuschauer bzw. Gäste haben keinen Zutritt.
  2. Es wird darum gebeten, die Abstände laut Coronaverordnung einzuhalten. Auf die üblichen Begrüßungsrituale wie Händeschütteln und/oder Drücken etc. ist zu verzichten. Pro Toilettenbereich (Damen/Herren) ist die Nutzung immer nur durch eine Person gestattet, um die Abstände zu wahren.
  3. Ein komplettes Umziehen vor dem Training ist nicht gestattet. Die Schuhe können im Vorraum gewechselt werden. Schuhe, Jacke, Handtuch und Tasche werden mit in den Tanzraum genommen, damit der Vorraum frei bleibt.
  4. Es dürfen jetzt 16 Personen (Trainer nicht inbegriffen) gleichzeitig im Heim trainieren. Somit kommen wir auf eine Anzahl von 18 Personen.
  5. Den Trainern wird die Möglichkeit eingeräumt, Gruppen am Trainingstag kurzfristig zusammen zu legen, wenn durch Absage der Teilnehmer die Notwendigkeit besteht, um ein effektives Training durchzuführen.
  6. Die Musikanlage wird nur von der Trainerin bzw. dem Trainer bedient. Dabei sind die bereitgestellten Schutzhandschuhe zu tragen.
  7. Die Trainer sind gehalten, pünktlich mit dem Training zu starten und 10 Minuten vor der nächsten Gruppe das Training zu beenden, um einen Wechsel der Schuhe und das Verlassen der Trainingsstätte mit den notwendigen Abständen zu ermöglichen.
  8. Vor und nach jedem Training ist durch die Trainer zu lüften.
  9. Die Trainer und auch die Tanzpaare achten darauf, dass die Abstände beim Tanzen eingehalten werden. Der Verbleib in den gekennzeichneten Feldern ist gewünscht aber nicht mehr vorgeschrieben.
  10. Den Anweisungen der Trainer sind besonders in Bezug auf die Hygienevorschriften, Folge zu leisten. Die Beschilderungen im Vereinsheim sind zu beachten.
  11. Der Küchenbereich bleibt geschlossen. Getränke werden nicht bereitgestellt.
  12. Tische und Stühle können im Außenbereich benutzt werden. Hierbei müssen die Abstände eingehalten werden. Bitte beachtet die aktuelle Version der Coronaschutzverordnung.
  13. Eventuell anfallender Abfall ist mitzunehmen und darf nicht im Vereinsheim deponiert werden.
  14. Die Reinigungsfrequenz wird deutlich erhöht. Täglich werden vor dem Training die betroffenen Bereiche (z.B. WC Anlage, Türflächen und Klinken, Flächen) gereinigt und mit geeigneten Desinfektionsmitteln behandelt.

 

Wir bitten eindringlich darum, sich an die Hygieneregeln zu halten, um nicht unseren gesamten Trainingsbetrieb zu gefährden.

Bei wiederholter Missachtung der Hygieneregeln behält der Vorstand sich vor, ggf. Personen vom Training auszuschließen, um nicht den ganzen Trainingsbetrieb und die Gesundheit jedes einzelnen zu gefährden.